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   BVerwG, 06.02.2004 - 9 VR 2.04   

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BVerwG, 06.02.2004 - 9 VR 2.04 (https://dejure.org/2004,21216)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2004 - 9 VR 2.04 (https://dejure.org/2004,21216)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 9 VR 2.04 (https://dejure.org/2004,21216)
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Einwendungen gegen das Vorhaben als solches können nur Gegenstand eines gegen den Planfeststellungsbeschluss - dessen Erlass offenbar unmittelbar bevorsteht - gerichteten Klageverfahrens sein (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2004 - BVerwG 9 VR 2.04 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten

    Mit ihrer umfassenden Kritik am geplanten Bau des SuedOstLinks kann die Antragstellerin im Verfahren um eine Duldungsanordnung nicht gehört werden (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 Nr. 2 Rn. 10 zu § 16a FStrG; Greinacher, in: Elspas/Graßmann/Rasbach, EnWG, 1. Aufl. 2018, § 44 Rn. 3), weil dies auf eine - unzulässige - vorbeugende Unterlassungsklage hinausliefe (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 VR 2.04 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    Dasselbe gilt für die im Vorbringen der Antragsteller anklingende Kritik am geplanten Neubau der B 178n selbst, die allein Gegenstand eines gegen den hierzu gegebenenfalls ergehenden Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klageverfahrens sein kann (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2004 BVerwG 9 VR 2.04 juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Mit Einwendungen gegen die Planung selbst können die Betroffenen im Rahmen von § 16a Abs. 1 FStrG nicht gehört werden (Beschluss vom 6. Februar 2004 - BVerwG 9 VR 2.04 - juris Rn. 4).
  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

    Ausgeschlossen sind im vorliegenden gerichtlichen Verfahren bezüglich der vorbereitenden Maßnahmen lediglich Einwendungen gegen die Planung selbst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.02.2004 - 9 VR 2.04 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urt. v. 27.04.2010 - 7 KS -, 85/09 -, juris Rn. 38 ff.; Aust in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., 2010, Kap. 39 Rn. 43; Kromer in: Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl., 2013, § 16a Rn. 19).

    Einwendungen gegen die Planung selbst sind deshalb noch nicht möglich und unbeachtlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.02.2004 - 9 VR 2/04 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 12.12

    Duldungspflichten von Pächtern einer Kleingartenanlage bzgl. der Durchführung der

    Einwendungen gegen das Vorhaben als solches können nur Gegenstand eines gegen den Planfeststellungsbeschluss - dessen Erlass offenbar unmittelbar bevorsteht - gerichteten Klageverfahrens sein (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2004 - BVerwG 9 VR 2.04 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09

    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 2004 - 9 VR 2.04 - (juris), im Gegenteil.
  • BVerwG, 21.03.2022 - 7 VR 1.22

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung für

    Solche Einwendungen können nur Gegenstand eines gegen den auf das Vorhaben bezogenen Planfeststellungsbeschluss gerichteten Rechtsschutzverfahrens sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 VR 2.04 - juris Rn. 4 und vom 4. Dezember 2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20

    Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen Planungsarbeiten für Eisenbahnstrecke

    Dies gewährleistet eine rechtzeitige und wirksame verwaltungsgerichtliche Kontrolle (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 VR 2.04 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 CS 19.1983

    Enteignung - Duldung von Vorbereitungsmaßnahmen

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen solche Einwendungen nach Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen einer Anfechtungsklage erhoben werden, weil andernfalls die Möglichkeit einer - unzulässigen - vorbeugenden Unterlassungsklage gegeben wäre (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2004 - 9 VR 2.04 - juris Rn. 4; B.v. 30.3.2007 - 9 VR 7.07 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v 13.7.2009 - 8 CS 09.1386 - juris Rn. 12 jeweils zu Art. 16a Abs. 1 FStrG; vgl. auch Ronellenfitsch in Marschall, Bundesfern straßengesetz, 6. Aufl. 2012, Art. 16a Rn. 21).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 3.20

    Statthaftigkeit des vorbeugenden Rechtsschutzes bzgl. Untersagung der Fortführung

  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 CS 19.1983

    Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer erlassenen Ermächtigungs- und

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 CS 19.1472

    Duldungsanordnung für Vorarbeiten für den Bau einer Staatsstraße

  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 8 CS 09.1388

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bundesfernstraßenbau; sofort vollziehbare

  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 8 CS 09.1386

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bundesfernstraßenbau; sofort vollziehbare

  • VG Ansbach, 08.01.2010 - AN 10 S 09.02469

    Duldungsverfügung; Vermessungsarbeiten

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